Brandschutzordnung Vorlage Teil A, B und C (Word)
Eine Word-Datei zum Ausfüllen: Teil A als Aushang, Teil B für die Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Jeder vorformulierte Inhalt nennt seine Fundstelle in der DGUV Information 205-001 oder der ASR A2.2; was nur Ihr Betrieb wissen kann, ist als Platzhalter markiert.
Was in der Vorlage steht
Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen (DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2). Die Vorlage teilt sie in drei Teile für drei Zielgruppen.
Teil A — Aushang
Für alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten: Beschäftigte, Fremdfirmen, Besucher (DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2).
Eine Seite mit rotem Rahmen: Brände verhüten, Verhalten im Brandfall — Brand melden mit Notruf 112 und den Fragen der Leitstelle, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Aufbau angelehnt an das Beispiel in Abb. 72 der DGUV Information 205-001.
Teil B — für alle, die nicht nur vorübergehend im Betrieb sind
Für die Beschäftigten und für Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen (DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2).
Sieben Kapitel: Einleitung und Geltungsbereich, Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, besondere Verhaltensregeln, Unterweisung mit Nachweistabelle.
Teil C — für Personen mit besonderen Aufgaben
Für Personen, denen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen werden, z. B. Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer (DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2).
Aufgaben-Tabelle für Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer — jeweils vor dem Brand, im Brandfall und nach dem Brand — plus Alarmplan-Verweis und Erreichbarkeiten.
Prüfen und unterweisen
„Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person (z. B. Brandschutzbeauftragte) zu prüfen.“DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2
Über die festgelegten Maßnahmen unterweist der Arbeitgeber alle Beschäftigten vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (ASR A2.2 Nr. 7.2). Teil B der Vorlage enthält dafür eine Nachweistabelle.
Die Vorlage ersetzt nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und die Prüfung durch eine fachkundige Person. Die Einteilung in Teil A, B und C folgt der DIN 14096:2014-05; deren Wortlaut ist beim DIN zu beziehen und nicht Teil der Vorlage.
Vorlage kostenlos herunterladen
Eine Word-Datei (DOCX) mit Deckblatt, Teil A, Teil B, Teil C und einem Hinweisblatt mit den Fundstellen.
Häufige Fragen
Braucht jeder Betrieb eine Brandschutzordnung?
Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren (ASR A2.2 Nr. 7.1 Abs. 1). Für Aushang, Auslegen und Bekanntmachen dieser Maßnahmen nennt die ASR die Brandschutzordnung Teil A, B und C als Beispiel (ASR A2.2 Nr. 7.1 Abs. 2 bis 4). Die Notwendigkeit für eine Brandschutzordnung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, aus Auflagen von Behörden und/oder Versicherungen (DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2).
Wann muss Teil A ausgehängt werden?
Nach ASR A2.2 Nr. 7.1 Abs. 2 sind die Maßnahmen für alle Personen an gut zugänglicher Stelle auszuhängen, wenn eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 erforderlich ist oder sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.
Wie oft muss die Brandschutzordnung geprüft werden?
Mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person, zum Beispiel die oder den Brandschutzbeauftragten — und immer dann, wenn sie nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht (DGUV Information 205-001, Kap. 9.4.2).
Enthält die Vorlage den Text der DIN 14096?
Nein. Die Gliederung in Teil A, B und C folgt der DIN 14096:2014-05, die Inhalte stammen aus der DGUV Information 205-001 und der ASR A2.2 und tragen ihre Fundstelle. Den Normtext beziehen Sie beim DIN.