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Recht & Pflichten15.02.20268 Min. Lesezeit

Brandschutzordnung erstellen: Pflichten, Aufbau und Muster

Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen: Erfahren Sie alles über die drei Teile A, B und C, die gesetzlichen Pflichten und den korrekten Aufbau.

Von FireLog Redaktion

Die Brandschutzordnung gehört zu den wichtigsten Dokumenten im betrieblichen Brandschutz. Sie regelt das Verhalten im Brandfall und legt Verantwortlichkeiten fest. Doch wie ist eine Brandschutzordnung aufgebaut, wer muss sie erstellen und welche gesetzlichen Vorgaben gelten?

Gesetzliche Grundlagen

Die Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen gegen Brände zu treffen und diese zu dokumentieren. Darüber hinaus können die Landesbauordnungen sowie spezielle Sonderbauvorschriften eine Brandschutzordnung vorschreiben.

Die inhaltliche und formale Gestaltung regelt die DIN 14096 in der aktuellen Fassung. Sie unterteilt die Brandschutzordnung in drei Teile mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Die drei Teile nach DIN 14096

Teil A — Aushang für alle Personen

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten — auch Besucher und Fremdfirmen. Er wird als Aushang an gut sichtbaren Stellen angebracht und enthält:

  • Verhalten im Brandfall (Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen)
  • Notrufnummer und interne Meldenummer
  • Hinweise zu Sammelplätzen und Fluchtwegen

Der Aushang muss übersichtlich, einprägsam und in der Regel mehrsprachig gestaltet sein, wenn Personen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen das Gebäude nutzen.

Teil B — Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Teil B richtet sich an alle Beschäftigten und Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Er enthält detailliertere Informationen:

  • Brandverhütungsmaßnahmen (Rauchverbot, Umgang mit brennbaren Stoffen)
  • Brand- und Rauchausbreitung verhindern (Türen schließen, Brandschutztüren freihalten)
  • Flucht- und Rettungswege im Detail
  • Melde- und Löscheinrichtungen und deren Bedienung
  • Verhalten nach einem Brand

Teil B wird den Beschäftigten schriftlich ausgehändigt und im Rahmen von Unterweisungen besprochen.

Teil C — Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Teil C richtet sich an Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben, etwa den Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer oder die Geschäftsleitung. Er enthält:

  • Brandverhütungsmaßnahmen und deren Überwachung
  • Alarmplan mit konkreten Meldeketten
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr (Feuerwehrpläne, Laufkarten)
  • Nachsorge und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

Wer erstellt die Brandschutzordnung?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber. In der Praxis wird die Erstellung häufig an fachkundige Personen delegiert:

  • Brandschutzbeauftragte des Unternehmens
  • Externe Brandschutzfachplaner oder Sachverständige
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Qualifikation

Die DIN 14096 empfiehlt, die Brandschutzordnung von einer fachkundigen Person erstellen oder zumindest prüfen zu lassen.

Aktualisierung und Überprüfung

Eine Brandschutzordnung ist kein statisches Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden:

  • Mindestens alle zwei Jahre sollte eine Überprüfung stattfinden
  • Bei baulichen Veränderungen (Umbau, Nutzungsänderung)
  • Bei organisatorischen Änderungen (neue Abteilungen, geänderte Verantwortlichkeiten)
  • Nach Brandereignissen oder Beinahe-Vorfällen
  • Bei Änderungen der Rechtsgrundlagen

Jede Änderung muss dokumentiert und den betroffenen Personen mitgeteilt werden. Neue Mitarbeiter erhalten die Brandschutzordnung Teil B im Rahmen der Erstunterweisung.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung treten regelmäßig vermeidbare Fehler auf:

  • Fehlende Aktualität: Veraltete Telefonnummern, nicht mehr existierende Fluchtwege oder geänderte Zuständigkeiten
  • Zu allgemein: Übernahme von Mustertexten ohne Anpassung an die konkreten Gegebenheiten vor Ort
  • Fehlende Verteilung: Teil B wird erstellt, aber nicht an die Beschäftigten ausgehändigt
  • Keine Unterweisung: Die Brandschutzordnung wird verteilt, aber nicht im Rahmen von Schulungen besprochen

Fazit

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist für die meisten Unternehmen Pflicht und ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes. Die Unterteilung in drei Teile stellt sicher, dass jede Zielgruppe die relevanten Informationen in angemessener Tiefe erhält. Entscheidend ist, dass die Brandschutzordnung aktuell gehalten, an alle Betroffenen verteilt und regelmäßig in Unterweisungen thematisiert wird. Eine digitale Dokumentation erleichtert dabei die Pflege und Nachverfolgung erheblich.

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