Feuerlöscher sind oft die erste Verteidigungslinie bei einem Brand. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Wichtig: Bei fehlender oder nicht dokumentierter Prüfung kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.
Gesetzliche Prüfpflichten
Die rechtlichen Grundlagen für die Feuerlöscher-Prüfung:
| Regelwerk | Inhalt | |---|---| | DIN EN 3 | Norm für tragbare Feuerlöscher | | DIN 14406 Teil 4 | Anforderungen an Instandhaltung und Prüfung | | DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) | Elektrische Sicherheit bei Prüfungen | | Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) | Besondere Anforderungen für Veranstaltungsstätten |
Prüfintervalle im Detail
Feuerlöscher müssen in verschiedenen Zeitabständen geprüft werden:
| Prüfart | Häufigkeit | Durchführung | Rechtsgrundlage | |---|---|---|---| | Sichtkontrolle | Regelmäßig (empfohlen monatlich) | Eigentümer/Betreiber | Empfehlung | | Instandhaltung (Sachkundigenprüfung) | Alle 2 Jahre | Befähigte Person / zertifizierter Fachbetrieb | DIN 14406-4, BetrSichV §§ 14, 16 | | Innere Prüfung / Druckprüfung | Bauartabhängig (typ. alle 10 Jahre bei Dauerdrucklöschern) | Befähigte Person für Druckgeräte | BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 |
Hinweis: Eine pauschale „jährliche Wartungspflicht" gibt es nach DIN 14406-4 nicht. Manche Hersteller und Versicherer empfehlen kürzere Intervalle, gesetzlich gefordert ist die Instandhaltung alle 2 Jahre.
Wer darf prüfen?
Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschern darf nur durch zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden. Diese müssen:
- Nach DIN 14406-4 zertifiziert sein
- Über entsprechende Fachkenntnisse und Ausrüstung verfügen
- Prüfprotokolle ausstellen können
- Die Prüfplakette anbringen
Sichtkontrolle kann der Betreiber selbst durchführen — dabei werden offensichtliche Mängel, Standort, Zugänglichkeit und Siegel überprüft.
Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation ist Pflicht:
- Prüfdatum und Prüfer
- Ergebnisse der Prüfung
- Festgestellte Mängel und Maßnahmen
- Nächster Prüftermin
Die Prüfplakette am Feuerlöscher zeigt das Datum der letzten Prüfung. Die Protokolle müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Tipp: Mit FireLog können Sie alle Prüftermine automatisch überwachen und erhalten rechtzeitig Erinnerungen, bevor Fristen ablaufen.
Kosten und Tipps
Die Kosten für die regelmäßige Instandhaltung eines Feuerlöschers liegen je nach Typ und Anbieter zwischen 15 und 50 Euro pro Prüfung. Tipps zur Kosteneinsparung:
- Wartungsvertrag mit Fachfirma abschließen — oft günstiger als Einzelprüfungen
- Mehrere Löscher gleichzeitig prüfen lassen
- Digitale Dokumentation spart Verwaltungsaufwand
Häufige Fragen
Muss ich jeden Feuerlöscher jährlich warten lassen? Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist nach DIN 14406-4 in Verbindung mit BetrSichV die Instandhaltung alle 2 Jahre durch eine befähigte Person bzw. einen zertifizierten Fachbetrieb. Eine pauschale jährliche Wartungspflicht existiert nicht; einige Hersteller, Versicherer oder Sonderbauvorschriften (z. B. VStättVO) können kürzere Intervalle verlangen.
Was passiert bei fehlender Prüfung? Neben Bußgeldern kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern. Bei Personenschäden droht persönliche Haftung.
Welche Feuerlöscher brauche ich? Das hängt von der Brandklasse ab (A: Feststoffe, B: Flüssigkeiten, C: Gase, D: Metalle, F: Fette). Im Büro reicht in der Regel ein ABC-Löscher.