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Prüffristen22.02.20267 Min. Lesezeit

Feuerlöscher-Prüffristen: Was Unternehmen wissen müssen

Feuerlöscher-Prüffristen im Überblick: Erfahren Sie, welche gesetzlichen Prüfintervalle gelten, wer prüfen darf und welche Dokumentationspflichten bestehen.

Von FireLog Redaktion

Feuerlöscher sind in nahezu jedem Unternehmen vorgeschrieben — doch nur regelmäßig geprüfte Geräte bieten im Ernstfall zuverlässigen Schutz. Die gesetzlichen Prüffristen und Dokumentationspflichten sind klar geregelt, werden in der Praxis aber häufig vernachlässigt.

Gesetzliche Grundlagen der Feuerlöscher-Prüfung

Die Prüfpflicht für tragbare Feuerlöscher ergibt sich aus mehreren Regelwerken:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Feuerlöscher sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung und unterliegen damit den Prüfpflichten nach §§ 14 und 16.
  • ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände): Konkretisiert die Anforderungen an Feuerlöscher in Arbeitsstätten, einschließlich Anzahl, Art und Standort.
  • DIN 14406 Teil 4: Regelt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher und definiert den Prüfumfang.
  • Druckgeräterichtlinie / BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4: Für Feuerlöscher als Druckgeräte gelten zusätzliche Prüfanforderungen.

Welche Prüffristen gelten?

Sachkundigenprüfung — alle 2 Jahre

Tragbare Feuerlöscher müssen spätestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Diese Frist gilt unabhängig von der Löschmittelart (Pulver, Schaum, CO₂, Wasser). Die Prüfung umfasst:

  • Äußere Sichtprüfung (Beschädigungen, Korrosion, Lesbarkeit der Beschriftung)
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit (Ventile, Schläuche, Düsen)
  • Kontrolle des Löschmittels (Menge, Zustand, Verfallsdatum bei Schaum und Wasser)
  • Prüfung des Drucks bei Dauerdrucklöschern
  • Kontrolle der Beschilderung und Anbringung

Innere Prüfung / Festigkeitsprüfung

Feuerlöscher unterliegen als Druckgeräte zusätzlichen Prüfungen gemäß BetrSichV:

  • Innere Prüfung: Je nach Bauart und Löschmittel in festgelegten Intervallen
  • Festigkeitsprüfung (Druckprüfung): Für Feuerlöscher mit Dauerdruckbehältern gelten besondere Fristen, die sich nach dem Herstellungsdatum und der Bauart richten

Die konkreten Intervalle hängen von der Einstufung des Druckgeräts ab. Ein Sachkundiger kann die zutreffenden Fristen für das jeweilige Gerät bestimmen.

Sichtprüfung — regelmäßig

Zusätzlich zu den Sachkundigenprüfungen sollte der Betreiber regelmäßige Sichtprüfungen durchführen. Diese können durch unterwiesene Mitarbeiter erfolgen und umfassen:

  • Feuerlöscher am vorgesehenen Standort vorhanden?
  • Zugänglichkeit gewährleistet (nicht zugestellt)?
  • Sichtbare Beschädigungen?
  • Plombe und Sicherungsstift intakt?
  • Prüfplakette vorhanden und aktuell?

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Die Sachkundigenprüfung darf nur von befähigten Personen im Sinne der BetrSichV durchgeführt werden. Diese müssen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen (z. B. im Bereich Brandschutz oder Mechanik)
  • Über ausreichende Berufserfahrung verfügen
  • Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich nachweisen
  • Gerätespezifische Schulungen der Hersteller absolviert haben

In der Praxis werden Feuerlöscher häufig durch spezialisierte Brandschutz-Fachbetriebe oder die Hersteller-Kundendienste geprüft. Betriebsinterne Mitarbeiter können die Prüfung durchführen, sofern sie die Anforderungen an die befähigte Person erfüllen.

Dokumentationspflichten

Jede Prüfung muss lückenlos dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst:

  • Datum der Prüfung
  • Name und Qualifikation des Prüfers
  • Ergebnis der Prüfung (Mängel, durchgeführte Maßnahmen)
  • Nächster Prüftermin
  • Prüfplakette am Gerät mit Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit

Die Prüfdokumentation muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden und bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaft vorgelegt werden können.

Konsequenzen bei versäumten Prüfungen

Werden Prüffristen nicht eingehalten, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Bußgelder bei Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften
  • Versicherungsrechtliche Probleme: Versicherer können bei einem Brandschaden Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Feuerlöscher nicht ordnungsgemäß geprüft waren
  • Haftungsrisiken: Der Arbeitgeber haftet persönlich für Schäden, die durch mangelhafte Feuerlöscher entstehen

Fazit

Die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern ist gesetzlich vorgeschrieben und für den wirksamen Brandschutz unverzichtbar. Das Standardintervall von zwei Jahren für die Sachkundigenprüfung bildet die Basis, ergänzt durch regelmäßige Sichtkontrollen und die druckgerätespezifischen Prüfungen. Eine systematische und digitale Dokumentation hilft, Fristen zuverlässig einzuhalten und die Nachweispflicht gegenüber Behörden und Versicherern zu erfüllen.

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