Der Brandschutz im Gewerbebetrieb ist kein optionales Thema — er ist gesetzliche Pflicht und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Doch wo anfangen? Diese Checkliste mit den 10 wichtigsten Punkten gibt eine praxisnahe Orientierung für Unternehmen, die ihren Brandschutz systematisch prüfen und verbessern wollen.
1. Feuerlöscher: Anzahl, Art und Standort
Die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) regelt die Grundausstattung mit Feuerlöschern in Arbeitsstätten. Die wesentlichen Anforderungen:
- Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach der Grundfläche und der Brandgefährdung des Betriebs
- Die Löschmitteleinheiten (LE) werden anhand einer Tabelle in der ASR A2.2 ermittelt
- Die Löschmittelart muss zur vorhandenen Brandgefährdung passen (z. B. CO₂-Löscher in Serverräumen)
- Standorte müssen gut sichtbar, leicht zugänglich und mit Brandschutzzeichen gekennzeichnet sein
- Die maximale Entfernung zum nächsten Feuerlöscher darf die in der ASR A2.2 genannten Werte nicht überschreiten
2. Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege sind die Lebensadern im Brandfall. Die ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) definiert die Anforderungen:
- Fluchtwege müssen jederzeit frei und unversperrt sein — keine Lagerung von Materialien
- Notausgangstüren müssen in Fluchtrichtung öffnen und dürfen nicht abgeschlossen sein
- Die Kennzeichnung erfolgt mit nachleuchtenden oder beleuchteten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 müssen in ausreichender Anzahl ausgehängt werden
- Regelmäßige Kontrolle, ob Veränderungen (Umbauten, neue Möblierung) die Fluchtwege beeinträchtigen
3. Brandschutzordnung
Jeder Betrieb benötigt eine Brandschutzordnung nach DIN 14096. Sie besteht aus drei Teilen:
- Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude
- Teil B: Schriftliche Anweisung für alle Beschäftigten
- Teil C: Ergänzende Regelungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Die Brandschutzordnung muss aktuell sein und mindestens alle zwei Jahre überprüft werden.
4. Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Beschäftigten über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Die Unterweisung muss:
- Bei Einstellung und danach mindestens jährlich erfolgen
- Die Inhalte der Brandschutzordnung Teil B vermitteln
- Dokumentiert werden (Datum, Inhalte, Teilnehmerliste mit Unterschriften)
- Auf die spezifischen Gefahren des jeweiligen Arbeitsplatzes eingehen
5. Brandschutzhelfer
Nach ASR A2.2 muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern benennen und ausbilden. Als Orientierung gilt:
- Mindestens 5 % der Beschäftigten je Standort
- Bei erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr
- Die Ausbildung umfasst Theorie und praktische Löschübungen
- Auffrischung in angemessenen Zeitabständen
Die Bestellung und Ausbildung der Brandschutzhelfer muss dokumentiert werden.
6. Brandmeldung und Alarmierung
Im Brandfall muss eine schnelle Meldung und Alarmierung gewährleistet sein:
- Notrufnummer 112 muss von jedem Arbeitsplatz erreichbar sein
- In größeren Betrieben: Brandmeldeanlage oder Hausalarmierung
- Alarmierungswege und Zuständigkeiten müssen in der Brandschutzordnung Teil C festgelegt sein
- Sammelplätze müssen definiert, bekannt und gekennzeichnet sein
7. Brandschutztüren und Abschlüsse
Brandschutztüren (Feuerschutz- und Rauchschutztüren) sind ein zentrales Element des baulichen Brandschutzes:
- Brandschutztüren dürfen nicht dauerhaft offengehalten werden (Keile, Schnüre)
- Ausnahme: Zugelassene Feststellanlagen, die im Brandfall automatisch schließen
- Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden
- Selbstschließer müssen funktionsfähig sein — Türen müssen vollständig ins Schloss fallen
8. Elektrische Anlagen und Geräte
Elektrische Defekte gehören zu den häufigsten Brandursachen in Gewerbebetrieben:
- Regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Mehrfachsteckdosen nicht hintereinander stecken (Überlastungsgefahr)
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher und ähnliche Geräte nur an geeigneten Standorten betreiben
- Defekte Geräte und Kabel sofort aus dem Verkehr ziehen
9. Lagerung brennbarer Stoffe
Die Lagerung brennbarer Materialien erfordert besondere Aufmerksamkeit:
- Brennbare Flüssigkeiten nur in zugelassenen Mengen und Behältern am Arbeitsplatz
- Für größere Mengen: Gefahrstofflager nach TRGS 510
- Abstände zu Zündquellen einhalten
- Brandlasten in Fluchtwegen und Treppenhäusern sind unzulässig
- Abfallbehälter mit brennbarem Inhalt regelmäßig entleeren
10. Dokumentation und Nachweise
Die systematische Dokumentation ist das Fundament des betrieblichen Brandschutzes:
- Prüfnachweise für alle Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmeldeanlage, RWA, Feststellanlagen)
- Unterweisungsnachweise mit Datum, Inhalt und Teilnehmerlisten
- Begehungsprotokolle mit festgestellten Mängeln und deren Beseitigungsstatus
- Brandschutzordnung in aktueller Fassung
- Flucht- und Rettungspläne in aktueller Fassung
- Feuerwehrpläne (falls vorhanden) aktuell halten
Alle Nachweise müssen bei einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaft oder Versicherer zeitnah vorgelegt werden können.
Bonus: Regelmäßige Begehungen
Neben den 10 Kernpunkten ist die regelmäßige Brandschutz-Begehung ein unverzichtbares Instrument. Der Brandschutzbeauftragte oder eine beauftragte Fachkraft sollte den Betrieb systematisch begehen und alle Punkte dieser Checkliste vor Ort prüfen. Die Ergebnisse werden protokolliert, Mängel mit Fristen und Verantwortlichkeiten versehen.
Fazit
Brandschutz im Gewerbe ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Diese 10 Punkte bilden die Grundlage für einen systematischen und rechtssicheren Brandschutz. Wer sie regelmäßig prüft, Mängel konsequent beseitigt und alles lückenlos dokumentiert, schützt nicht nur Mitarbeiter und Sachwerte, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber. Eine digitale Brandschutz-Dokumentation kann diesen Prozess erheblich vereinfachen und die Übersicht bewahren.